Information sur la source
Mariages, Spire, Allemagne, 1876 à 1918
Informationen zur Sammlung
Diese Sammlung enthält Heiratsregister aus Speyer und umfasst die Jahre von 1876 bis einschließlich 1918. Speyer, bis 1825 auch “Speier”, liegt etwa 20 km südlich von Ludwigshafen/Mannheim in der Metropolregion Rhein-Neckar am Oberrhein in der Pfalz. Speyer gehört als kreisfreie Stadt zum 1946 gegründeten Bundesland Rheinland-Pfalz.
Als römische Gründung ist Speyer mit dem zum UNESCO Welterbe gehörenden Kaiser- und Mariendom eine der ältesten Städte Deutschlands. Während des Zeitraums der Sammlung gehörte Speyer zum Königreich Bayern.
Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind von den örtlichen Standesämtern im gesamten damaligen Deutschen Reich ab dem 1. Januar 1876 eingerichtet worden. Sie sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt, die zusammenfassend als “Personenstandsregister” bezeichnet werden. Gelegentlich sind ergänzend alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.
Informationen zu den Dokumenten
Die Eheschließungen sind auf vorgedruckten Formularen beurkundet, die vom Standesbeamten handschriftlich ausgefüllt wurden. Je nach verwendeten Formularen und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:
- Laufende Nummer des Dokuments
- Datum der Heirat
- Bräutigam: Beruf, Vornamen, Nachname, Konfession, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort sowie Angaben zu vorherigen verstorbenen Ehepartnern und zu seinen Eltern und deren Wohnort
- Braut: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Konfession, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort sowie Angaben zu vorherigen verstorbenen Ehepartnern und ihren Eltern und deren Wohnort
- Zeugen
- Unterschriften
Informationen zur Benutzung
Jedes Dokument hat eine Vorder- und Rückseite, die nacheinander dargestellt werden. Am Rand können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben des Ehepaares, darunter auch Scheidungen, vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen.