Information sur la source

Ancestry.com. Naissances de Troisdorf, Allemagne, 1811 à 1908 [base de données en ligne]. Lehi, UT, USA: Ancestry.com Operations, Inc., 2019.
Données originales : Stadtarchiv Troisdorf. Personenstandsregister Geburtsregister. Troisdorf, Deutschland.

 Naissances de Troisdorf, Allemagne, 1811 à 1908

Cette collection contient les actes d’état civil des naissances de la ville de Troisdorf en Allemagne.

Informationen zur Sammlung

Diese Sammlung enthält Geburtsregister aus Troisdorf und umfasst die Jahre von 1858 bis einschließlich 1906. Die Stadt im Rhein-Sieg-Kreis, liegt an der Sieg, einem Nebenfluss des Rheins, etwa 15 km nordöstlich von Bonn und etwa 20 km südöstlich von Köln im heutigen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die erste urkundliche Erwähnung für den heutigen Stadtteil Sieglar stammt bereits aus dem Jahr 832. Als Wahrzeichen der Stadt gilt die Burg Wissem, in der sich seit 1982 ein in Europa einmaliges Bilderbuchmuseum befindet. Während des Zeitraums der Sammlung gehörte Sieglar, deren Geburtsregister bereits 1811 beginnen, bis 1813 zum Großherzogtum Berg. Bis 1927 hatte diese Gemeinde eine eigene Bürgermeisterei. Die Gemeinde Troisdorf hingegen gehörte bis 1899 zur Bürgermeisterei Siegburg.

Am 20. September 1792 erließ die französische Nationalversammlung ein Gesetz, das die Beurkundung des Zivilstandes in Frankreich regelte. Mit der Besetzung des linken Rheinufers durch französische Truppen wurden dort ab dem 1. Mai 1798 in den neu errichteten Départements Geburts-, Heirats- und Sterberegister nach französischem Vorbild offiziell eingeführt. Diese Beurkundungen wurden schließlich von den örtlichen Standesämtern im gesamten damaligen Deutschen Reich ab dem 1. Januar 1876 in Form von Personenstandsregistern übernommen.

Die Zivilstands- und Personenstandsregister sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt. Gelegentlich sind ergänzend alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Zivil- und Personenstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.

Informationen zu den Dokumenten

Die Geburten der Zivilstandsregister sind handschriftlich auf vorgedruckten Formularen in deutscher Sprache beurkundet. Ab 1876 wurden dann die standartisierten Vordrucke der Personenstandsregister verwendet. In den Dokumenten weicht meistens das Geburtsdatum von dem der Beurkundung ab. Je nach Formular und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:

  • Laufende Nummer des Dokuments
  • Datum der Beurkundung
  • Anzeigende Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Wohnort/Adresse, Konfession
  • Mutter: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Ehemann, Konfession, Wohnort/Adresse
  • Kind: Geburtsdatum, Zeitpunkt der Geburt, Geschlecht, Vornamen
  • Unterschriften

Informationen zur Benutzung

Am Rand der Dokumente können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben des Kindes vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen. In den Fällen, in denen das Kind bei der Geburt noch keine Vornamen erhalten hat, sind diese in der Beischreibung nachgetragen worden. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um eine Hebamme oder den Vater des Kindes. In der Box „Diese Sammlung durchsuchen“ kann zunächst die Gemeinde, danach die gewünschte Laufzeit ausgewählt werden.